Liebe Sportkeglerinnen, liebe Sportkegler,
nachdem die Inzidenzzahlen für Oberbayern erwartungsgemäß in den wärmeren Monaten sinken, wenn auch nicht so schnell, wie ich und bestimmt Ihr alle erhofft haben, gibt es jetzt Vorgaben, eingeschränkt in den Trainingsbetrieb einsteigen zu können.
Unter dem Link sind die regional gültigen Inzidenzwerte dargestellt. Die jeweiligen Landkreise sind dazu verlinkt. Jeder Landkreis für sich kann abweichende Regeln erlassen, bitte dort Erkundigungen einholen, ob vom Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Version regional abgewichen wird.
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php
Inzidenz unter 50:
Ermöglicht die Kreisverwaltungsbehörde die weiteren Öffnungsschritte, so wäre Sport wie folgt zulässig:
• Kontaktfreier Indoor-Sport – die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich am zur Verfügung stehenden Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten. Der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen muss zu jeder Zeit eingehalten werden können. Hier werden 20qm pro Person angesetzt.
Inzidenz 50 bis 100:
Ermöglicht die Kreisverwaltungsbehörde die weiteren Öffnungsschritte, so wäre Sport unter der Voraussetzung eines negativen Testergebnisses wie folgt zulässig:
• Kontaktfreier Indoor-Sport – die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich am zur Verfügung stehenden Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten. Der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen muss zu jeder Zeit eingehalten werden können.
Weitere Informationen findet Ihr unter Downloads, Handlungsempfehlungen des BLSV, sowie ein Rahmenhygienekonzept, das ebenfalls beachtet werden muss.
Sportliche Grüße und gsund bleiben
Andreas Seiband